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Artikel-Archiv vom 10 März 2010

Recht »

[10 Mrz 2010 | Keine Kommentare | 53 views]
Geldanlage: Broker müssen bei unzureichender Risikoaufklärung haften

Wenn Broker ihre Anleger nicht ausreichend über die Risiken von Geldanlagen aufklären und ihre Vermittler nicht sorgfältig kontrollieren, müssen sie für aufkommende Schäden haften.
Rechte von Anlegern gestärkt: Broker müssen kontrollieren und aufklären
Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun erneut die Rechte von Anlegern. Der Bankensenat entschied nun, dass eine unzureichende Risikoaufklärung dazu führe, dass Brokerhäuser für finanzielle Schäden in die Haftung genommen werden können.
Damit erntete eine Anlegerin Erfolg, die gegen ein US-Brokerhaus geklagt hatte. Sie hatte 6.000 Euro Schadenersatz gefordert – genau die Summe, die sie in den …