Artikel-Archiv vom 17 Mai 2010
Girokonto »
Verbraucher können ab 01. Juli 2010 einen Pfändungsschutz auf ihrem Girokonto einrichten lassen. Der neue Rechtsanspruch ermöglicht es Kontoinhabern, das klassische Girokonto auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzustellen, um es zuverlässig vor Pfändungen zu schützen.
Guthaben auf Girokonto bis zum Pfändungsfreibetrag schützen
Demnach haben Verbraucher ab der zweiten Jahreshälfte 2010 das Recht darauf, ihr Girokonto mit einem automatischen Pfändungsschutz zu sichern – und damit das verfügbare Guthaben bis zur jeweils geltenden Pfändungsfreibetrags-Grenze zu schützen. Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag bei 985,15 Euro, und ist unabhängig von der Einkunftsart. Somit ist nicht nur …


