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	<title>Finanzreporter - Baufinanzierung und Kredit Vergleich &#187; Girokonto</title>
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	<description>Günstige Baufinanzierung, Kredit, Immobilienkredit Vergleich - Aktuelle Baufinanzierung Konditionen / Zinsen</description>
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		<title>Ab 01.07.2010: Girokonten mit Pfändungsschutz versehen</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 06:56:37 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Girokonto]]></category>
		<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Verbraucher können ab 01. Juli 2010 einen Pfändungsschutz auf ihrem Girokonto einrichten lassen. Der neue Rechtsanspruch ermöglicht es Kontoinhabern, das klassische Girokonto auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzustellen, um es zuverlässig vor Pfändungen zu schützen.
Guthaben auf Girokonto bis zum Pfändungsfreibetrag schützen
Demnach haben Verbraucher ab der zweiten Jahreshälfte 2010 das Recht darauf, ihr Girokonto mit einem automatischen Pfändungsschutz zu sichern – und damit das verfügbare Guthaben bis zur jeweils geltenden Pfändungsfreibetrags-Grenze zu schützen. Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag bei 985,15 Euro, und ist unabhängig von der Einkunftsart. Somit ist nicht nur ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="left" src="http://www.finanzreporter.eu/wp-content/uploads/2010/05/girokonto.jpg" border="0" alt="girokonto" />Verbraucher können ab 01. Juli 2010 einen Pfändungsschutz auf ihrem Girokonto einrichten lassen. Der neue Rechtsanspruch ermöglicht es Kontoinhabern, das klassische Girokonto auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzustellen, um es zuverlässig vor Pfändungen zu schützen.</p>
<p><strong>Guthaben auf Girokonto bis zum Pfändungsfreibetrag schützen</strong></p>
<p>Demnach haben Verbraucher ab der zweiten Jahreshälfte 2010 das Recht darauf, ihr Girokonto mit einem automatischen Pfändungsschutz zu sichern – und damit das verfügbare Guthaben bis zur jeweils geltenden Pfändungsfreibetrags-Grenze zu schützen. Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag bei 985,15 Euro, und ist unabhängig von der Einkunftsart. Somit ist nicht nur das Arbeitseinkommen im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos gesichert, sondern auch Einkünfte aus Renten und Sozialleistungen, oder Geldgeschenke Dritter.</p>
<p>Nach Absprache mit dem betreffenden Kreditinstitut lässt sich der Basis-Pfändungsschutz auch ausbauen, um zum Beispiel auch den Kindergeldbezug effektiv abzusichern. Beträge, die in einem Monat nicht voll beansprucht werden, können auf den Folgemonat übertragen werden.</p>
<p><strong>Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen</strong></p>
<p>Generell ist nur ein P-Konto pro Person zulässig. Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, wird die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto der SCHUFA übermittelt – dies wirkt sich jedoch nicht auf die Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers aus.  Der Pfändungsschutz tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2010 in Kraft. Wer den Pfändungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt beantragt, profitiert davon jeweils rückwirkend zum Monatsbeginn.</p>
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		<title>Vorsicht vor Girokonto Betrügern!</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 14:23:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Girokonto]]></category>
		<category><![CDATA[Girokonto-Betrugsmasche]]></category>
		<category><![CDATA[Kontoauszug]]></category>

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		<description><![CDATA[Clevere Betrüger haben nun einen neuen Weg gefunden, um unbefugt über das Geld auf Girokonten Dritter zu verfügen. Dabei gehen die Langfinger relativ simpel vor: Sie führen im ersten Schritt einige Überweisungen mit ein Cent-Beträgen durch. Die Kontonummern wählen sie dabei völlig zufällig aus.
Neue Girokonto-Betrugsmasche: Glücksspiel mit Erfolg
Gibt es die gewählte Kontonummer nicht, so erhalten die Betrüger eine Information über die nicht ausgeführte Überweisung. Andernfalls wird die Überweisung ausgeführt – und die Kriminellen wissen darüber Bescheid, dass das Girokonto existiert. Im letzteren Fall werden nunmehr höhere Geldbeträge von dem bestehenden ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="left" style="vertical-align: text-top;" src="http://www.finanzreporter.eu/wp-content/uploads/2010/03/kontoauszug.jpg" alt="Girokonto" />Clevere Betrüger haben nun einen neuen Weg gefunden, um unbefugt über das Geld auf Girokonten Dritter zu verfügen. Dabei gehen die Langfinger relativ simpel vor: Sie führen im ersten Schritt einige Überweisungen mit ein Cent-Beträgen durch. Die Kontonummern wählen sie dabei völlig zufällig aus.</p>
<p><strong>Neue Girokonto-Betrugsmasche: Glücksspiel mit Erfolg</strong></p>
<p>Gibt es die gewählte Kontonummer nicht, so erhalten die Betrüger eine Information über die nicht ausgeführte Überweisung. Andernfalls wird die Überweisung ausgeführt – und die Kriminellen wissen darüber Bescheid, dass das Girokonto existiert. Im letzteren Fall werden nunmehr höhere Geldbeträge von dem bestehenden Girokonto abgebucht, und zwar in unregelmäßigen Abständen. Das Verbraucherschutzministerium warnt nun eingehend alle Kunden deutscher Banken, die über ein Girokonto verfügen.</p>
<p><strong></p>
<p>Kontoauszüge genau kontrollieren</strong></p>
<p>Für die Abbuchung geben die Betrüger vor, dass der Betroffene in einem Onlineshop eingekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Nachdem die Kreditinstitute bei einer Abbuchung nicht die Namen überprüfen, und auch nicht jedes Mal kontrollieren, ob eine entsprechende Einzugsermächtigung vorliegt, haben die Betrüger leichtes Spiel. Das Verbraucherschutzministerium rät allen Girokonto-Inhabern dazu, die Kontoumsätze in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Sollten auffällige Ein-Cent-Überweisungen ins Auge fallen, oder unberechtigte Abbuchungen erfolgt sein, so sollte umgehend die betreffende Bank informiert werden. Abbuchungen lassen sich innerhalb einer bestimmten Frist wieder rückgängig machen.</p>
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