Artikel zum Thema Recht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pfändung nach dem Verkauf von Krediten mit seinem neuesten Grundsatzurteil deutlich erschwert. Damit beruhigt sich die Lage für Immobilienbesitzer.
Wie die Richter in Karlsruhe urteilten, können Aufkäufer von Krediten nicht mehr ohne Weiteres Pfändungen vornehmen. Um Kreditnehmern Schutz zu bieten, muss zunächst von amtlicher Seite aus geprüft werden, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt rechtens ist.
Sofortige Pfändung nach Kreditaufkauf: Existenzängste bei Kreditnehmern
Insbesondere während der Finanzkrise waren Immobilieneigentümer beunruhigt über den Weiterverkauf von Immobilienkrediten von Banken an Dritte. Die Kreditaufkäufer stellten die Baufinanzierungsdarlehen in einigen Fällen sofort fällig – …
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Wenn Broker ihre Anleger nicht ausreichend über die Risiken von Geldanlagen aufklären und ihre Vermittler nicht sorgfältig kontrollieren, müssen sie für aufkommende Schäden haften.
Rechte von Anlegern gestärkt: Broker müssen kontrollieren und aufklären
Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun erneut die Rechte von Anlegern. Der Bankensenat entschied nun, dass eine unzureichende Risikoaufklärung dazu führe, dass Brokerhäuser für finanzielle Schäden in die Haftung genommen werden können.
Damit erntete eine Anlegerin Erfolg, die gegen ein US-Brokerhaus geklagt hatte. Sie hatte 6.000 Euro Schadenersatz gefordert – genau die Summe, die sie in den …


