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	<title>Finanzreporter - Baufinanzierung und Kredit Vergleich &#187; Recht</title>
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	<description>Günstige Baufinanzierung, Kredit, Immobilienkredit Vergleich - Aktuelle Baufinanzierung Konditionen / Zinsen</description>
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		<title>BGH spricht Grundsatzurteil zur Pfändung nach Kreditverkäufen</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 18:19:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Pfändung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pfändung nach dem Verkauf von Krediten mit seinem neuesten Grundsatzurteil deutlich erschwert. Damit beruhigt sich die Lage für Immobilienbesitzer.
Wie die Richter in Karlsruhe urteilten, können Aufkäufer von Krediten nicht mehr ohne Weiteres Pfändungen vornehmen. Um Kreditnehmern Schutz zu bieten, muss zunächst von amtlicher Seite aus geprüft werden, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt rechtens ist.
Sofortige Pfändung nach Kreditaufkauf: Existenzängste bei Kreditnehmern
Insbesondere während der Finanzkrise waren Immobilieneigentümer beunruhigt über den Weiterverkauf von Immobilienkrediten von Banken an Dritte. Die Kreditaufkäufer stellten die Baufinanzierungsdarlehen in einigen Fällen sofort fällig – ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="left" src="http://www.finanzreporter.eu/wp-content/uploads/2010/04/bgh.jpg" border="0" alt="Broker" />Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pfändung nach dem Verkauf von Krediten mit seinem neuesten Grundsatzurteil deutlich erschwert. Damit beruhigt sich die Lage für Immobilienbesitzer.</p>
<p>Wie die Richter in Karlsruhe urteilten, können Aufkäufer von Krediten nicht mehr ohne Weiteres Pfändungen vornehmen. Um Kreditnehmern Schutz zu bieten, muss zunächst von amtlicher Seite aus geprüft werden, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt rechtens ist.</p>
<p><strong>Sofortige Pfändung nach Kreditaufkauf: Existenzängste bei Kreditnehmern</strong></p>
<p>Insbesondere während der Finanzkrise waren Immobilieneigentümer beunruhigt über den Weiterverkauf von Immobilienkrediten von Banken an Dritte. Die Kreditaufkäufer stellten die Baufinanzierungsdarlehen in einigen Fällen sofort fällig – und den Kreditnehmer damit vor erhebliche Probleme.</p>
<p>Das Urteil des BGH bezog sich auf den Fall eines Unternehmens, welches gegen den Käufer seines Kredits Klage erhob. Dieser wollte das 2008 mit einer Grundschuld belastete Grundstück pfänden. Im Kreditvertrag war festgehalten worden, dass der Schuldner einer sofortigen Zwangsvollstreckung zustimme. Zudem willigte der Kreditnehmer ein, dass Forderungen auch an Dritte abgetreten werden durften. Der Kreditaufkäufer ließ besagtes Grundstück unmittelbar pfänden – die Firma wehrte sich dagegen.</p>
<p><strong>Immobilienbesitzer künftig besser geschützt</strong></p>
<p>Das BGH hat mit seinem Urteil engere Grenzen für Pfändungen gezogen. Nur dann, wenn der neue Kreditgeber die Rechten und Pflichten des vorherigen Gläubigers übernommen habe, und kein Widerspruch gegen die geplante Pfändung bestehe, dürfte die Pfändung durchgeführt werden. Das Urteil bezieht sich im Übrigen auf Kreditverträge, die vor dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden.</p>
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		<title>Geldanlage: Broker müssen bei unzureichender Risikoaufklärung haften</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 19:25:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anleger]]></category>
		<category><![CDATA[Broker]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Risikoaufklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Broker ihre Anleger nicht ausreichend über die Risiken von Geldanlagen aufklären und ihre Vermittler nicht sorgfältig kontrollieren, müssen sie für aufkommende Schäden haften.
Rechte von Anlegern gestärkt: Broker müssen kontrollieren und aufklären
Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun erneut die Rechte von Anlegern. Der Bankensenat entschied nun, dass eine unzureichende Risikoaufklärung dazu führe, dass Brokerhäuser für finanzielle Schäden in die Haftung genommen werden können.
Damit erntete eine Anlegerin Erfolg, die gegen ein US-Brokerhaus geklagt hatte. Sie hatte 6.000 Euro Schadenersatz gefordert – genau die Summe, die sie in den ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="left" src="http://www.finanzreporter.eu/wp-content/uploads/2010/03/broker.jpg" border="0" alt="Broker" />Wenn Broker ihre Anleger nicht ausreichend über die Risiken von Geldanlagen aufklären und ihre Vermittler nicht sorgfältig kontrollieren, müssen sie für aufkommende Schäden haften.</p>
<p><strong>Rechte von Anlegern gestärkt: Broker müssen kontrollieren und aufklären</strong></p>
<p>Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun erneut die Rechte von Anlegern. Der Bankensenat entschied nun, dass eine unzureichende Risikoaufklärung dazu führe, dass Brokerhäuser für finanzielle Schäden in die Haftung genommen werden können.<br />
Damit erntete eine Anlegerin Erfolg, die gegen ein US-Brokerhaus geklagt hatte. Sie hatte 6.000 Euro Schadenersatz gefordert – genau die Summe, die sie in den Jahren von 2003 bis 2006 durch Optionsgeschäfte an der US-Börse nahezu vollständig verloren hatte.</p>
<p><strong>US-Brokerhaus muss Schadenersatz bezahlen</strong></p>
<p>Ein deutscher Vermittler hatte für die Klägerin die Abwicklung von Termingeschäften und Optionsgeschäften an der New Yorker Börse übernommen – und zwar ausschließlich über ein Internetsystem des Brokers.  Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, wurde die Anlegerin nicht ausreichend über die möglichen Risiken dieser Art der Kapitalanlage aufgeklärt. Alleine schon die überdurchschnittlich hohen Vermittlerprovisionen hätten ein großes finanzielles Verlustrisiko dargestellt. Das Brokerhaus selbst habe seinen Vermittler nicht kontrolliert und damit die unseriösen Praktiken zumindest gebilligt.</p>
<p>Mit dem Urteil des BGH wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März letzten Jahres bestätigt.</p>
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